Zitat der HWK Ostwestfalen / Lippe zu Bielefeld:
Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Handwerkskammer.
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks kann immer helfen, wenn
Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.
Die Sachverständigen des Handwerks übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines "Helfers der Richter", die den Sachverstand dieser Fachleute zu
Rate ziehen.
Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens können sie als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu
Im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit unterstütze ich Sie gerne mit folgenden Leistungen:
Bei Interesse nehmen Sie bitte jederzeit gerne Kontakt mit mir auf.